Girokonto bei Privatinsolvenz
Was geschieht mit meinem Girokonto bei einer Privatinsolvenz?
Bei einer Privatinsolvenz wird entweder das Girokonto gesperrt, sodass ein neues Girokonto eröffnet werden muss (worauf Sie laut Gesetzt ein Recht haben) oder die Bank entscheidet sich, Ihr Konto einzuschränken. Somit verfügen sie statt einer EC-Karte nur noch über eine Kundenkarte, können Überweisungen nur schriftlich bei der Bank ausfüllen, können kein Online-Banking mehr führen und können Geld nur direkt an der Bank, statt am Automaten abheben. Dies alles verhindert eine Neuverschuldung.
Allerdings ist zu beachten, dass eine Kündigung des Girokontos rechtlich nicht genehmigt ist, da Banken eine Selbstverpflichtung haben und somit jedem die Führung eines Girokontos erlauben müssen. Daran wird sich jedoch bei Banken oft nicht gehalten.
